"Kinderpornografie" - Missbrauchsabbildungen
Unter Kinderpornografie versteht man die Missbrauchsabbildungen von Kindern. Sie zeigen Kinder bei sexuellen Handlungen, die nicht auf deren freiwillige Mitwirkung, sondern auf sexuelle Interessen von Erwachsenen zurückzuführen sind. Abbildungen sexuellen Kindesmissbrauchs, die einmal in Umlauf gebracht wurden, sind praktisch nicht mehr aus dem Internet zu entfernen. Somit ergibt sich für die betroffenen Kinder und Jugendlichen eine lebenslange Konfrontation mit dem durchlebten Missbrauch. Darüber hinaus erhöht die Nutzung die Nachfrage nach der Produktion von mehr Bildmaterial.
Sowohl die Herstellung und Bereitstellung als auch der Konsum von Missbrauchsabbildungen sind Straftaten und schädigen die darin abgebildeten Kinder.
"Peer to Peer -Gewalt"
Peer-to-Peer-Gewalt passiert unter Gleichaltrigen, also zwischen Kindern und Jugendlichen. Sie kann körperlich oder psychisch sein – von Mobbing bis Cybermobbing und findet oft in der Schule und Freizeit, aber auch immer mehr online statt. Oft wird die Gewalt still oder heimlich ausgeführt, wodurch Betroffene isoliert, niedergeschlagen oder verunsichert werden. Unterstützung durch Bezugspersonen, klare Regeln in Gruppen und sichere Wege zum Reden sind entscheidend, damit solche Situationen früh erkannt und aufgelöst werden können.
"Victim blaming"
Eine durch Vergewaltigungsmythen gestärkte Tendenz, einem Opfer die Schuld für das Erfahren der sexuellen Gewalt, selbst zu zu schieben.
Einvernehmlichkeit / Einverständnis
Sexuelle Handlungen sind nur dann erlaubt, wenn alle Beteiligten ausdrücklich und freiwillig zustimmen. Seit 2023 gilt in der Schweiz der neue Grundsatz: „Nur Ja heisst Ja.“
Fehlt Zustimmung oder wird sie widerrufen, liegt sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung vor (Art. 189–190 StGB).
Gefährdungsmeldung
Eine Gefährdungsmeldung an die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) ist eine formelle Meldung, die mit dem Verdacht oder der Feststellung abgegeben wird, dass eine Person – häufig ein Kind oder eine schutzbedürftige erwachsene Person – gefährdet ist oder konkreter Gefahr läuft, geschädigt zu werden. Zweck ist der Schutz der betroffenen Person.
Wer kann eine Meldung machen: Eltern, Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen, Ärzte, Sozialarbeitende oder andere Fachpersonen, aber auch Privatpersonen, die eine Gefahr sehen.
Mit einer Meldung können Sie ein leben verändern, ja gar retten!
Wichtig: Eine Gefährdungsmeldung ist keine Anzeige
Grenzüberschreitung
Im fachlichen Kontext sind Grenzüberschreitungen normal und notwendig, beispielsweise das Abtasten der Brüste bei einer Untersuchung oder das Waschen von Patienten im Intimbereich, aber auch das tröstende Umarmen. Diese Handlungen sind jedoch klar zu definieren und immer wieder auf ihre Notwendigkeit zu prüfen. Der Übergang zur Grenzverletzung (s. u.) ist stets imminent, so darf aus dem Waschen kein Massieren werden und aus der Umarmung kein Küssen.
Grenzverletzung
Eindeutiges Überschreiten der fachlich gesetzten Grenzen, z. B. wenn ein Arzt die Brüste einer Patientin erst untersucht, dann aber stimuliert. Die Untersuchung ist eine notwendige Grenzüberschreitung (s. o.), während die Stimulation eine klare und unerlaubte Grenzverletzung darstellt.
Grooming
Wörtlich: »striegeln«, also das Fell eines Tieres pflegen. Gemeint sind die Strategien eines Täters, um den Widerstand des Opfers zu überwinden und seine Taten gegenüber der Umgebung zu verschleiern. Der Täter stellt dabei Vertrauen her, schafft Bindung zum späteren Opfer, verlagert die Grenzen und pocht auf Geheimhaltung. Das Opfer wird auch von seiner Mitschuld überzeugt, was die sicherste Art ist, es zum Schweigen zu bringen. Genügt dies nicht, greifen Täter auch zu Drohungen oder Repressionen, damit ihre Taten nicht ans Licht kommen.
Loverboy
Der Begriff der „Loverboy-Methode“ wurde in den Niederlanden geprägt, in den vergangenen Jahren gibt es jedoch auch in anderen Ländern (z.B. Belgien, Deutschland) vermehrt Berichte darüber. Unter der „Loverboy-Methode“ versteht man, dass sich Männer Mädchen im Alter zwischen 11 - 14 Jahren nähern. Sie sprechen die Mädchen gezielt vor der Schule oder im Café an. Durch Komplimente und Aufmerksamkeiten versuchen sie deren Vertrauen und Liebe gewinnen, um die Mädchen für sexuelle Dienste (Zuhälterei) oder Drogenschmuggel auszubeuten. Durch Drogen und Gewalt werden die Mädchen gefügig gemacht, sie befinden sich jedoch auch relativ rasch in einer emotionalen Abhängigkeit. Die Loverboys achten meist sehr genau darauf, dass das Umfeld der Mädchen lange Zeit nichts von den Aktivitäten mitbekommt. Sie vermieten zum Beispiel die Mädchen in Freistunden an Freier und fahren sie dann pünktlich zum Unterricht zurück. Für die Betroffenen ist es oft sehr schwer, sich aus diesem Abhängigkeitsverhältnis zu lösen.
Pädophilie
Das sexuelle Verlangen eines Pädophilen richtet sich auf Kinder vor der Pubertät, einschliesslich Babys. Die Ursache dieses Verlangens ist ungeklärt, namentlich die Frage, ob sie angeboren oder erworben ist. Verwahrlosung in der Jugend des Täters scheint begünstigenden Einfluss zu haben, ebenso eigene Erfahrungen als Opfer eines Pädophilen. Pädophilie betrifft fast ausschliesslich Männer, die Behandlung ist schwierig und nur an wenigen Orten möglich, so an den Universitäten Hamburg und Berlin.
Pädosexualität
Pädosexualität beschreibt jeden sexuellen Kontakt mit einem Kind unter 16 Jahren, mit oder ohne pädohile Neigung, und ist strafbar.
PSM – Professional Sexual Misconduct
PSM heisst übersetzt »Fachliches Fehlverhalten«. Professionelle Beziehungen – beispielsweise zwischen Lehrern und Schülerinnen oder Ärztinnen und Patienten – sind definierte, auf Verbandsebene vertraglich festgelegte Arbeitsverhältnisse, die auf klaren Regeln basieren. Diese schliessen sexuell motivierte Handlungen aus. Werden sie verletzt, spricht man von PSM, eben von fachlichem Fehlverhalten.
Retraumatisierung
Wenn Betroffene durch eine Situation, ein Gespräch oder eine Untersuchung an das frühere Trauma erinnert werden und ähnliche Gefühle erleben. Deshalb ist ein traumasensibler Umgang in Polizei, Medizin und Justiz entscheidend.
Sexting
Sexting bezeichnet das freiwillige und einvernehmliche digitale Versenden, Weitergeben oder Empfangen von erotischen oder sexuellen Inhalten (z. B. Nacktbilder oder Videos, sexuell anzügliche Nachrichten).
Mit dem verbreiten von Inhalten von Minderjährigen macht man sich strafbar.
Das Sexting beginnt oft mit Neugierde und endet viel zu oft mit Mobbing, Sextortion, Shaming, Erpressung und Ausgrenzung in der Schule oder online. Aber auch mit psychischer Belastung, Angst vor Entdeckung, Stress oder gar Depression.
Sextortion
Sextortion ist eine Form der Erpressung, bei der Täter intime Fotos, Videos oder Chats einer Person ausnutzen, um sie zu bedrohen. Sie drohen damit, die privaten Inhalte zu veröffentlichen oder an Freunde und Familie zu schicken, wenn das Opfer nicht Geld zahlt, weitere intime Bilder liefert oder andere Forderungen erfüllt. Sextortion ist keinesfalls einvernehmlich, sondern eine strafbare Handlung, die oft großen psychischen Druck auf Betroffene ausübt
Sexueller Missbrauch von Kindern
Jeder versuchte oder vollendete sexuelle Akt und Kontakt von Personen mit einem Kind, hierzu zählen auch Handlungen, welche das Kind ausbeuten, ohne dass ein Kontakt zwischen der Täterin bzw. dem Täter und dem Opfer stattfindet. Zu unterscheiden sind Missbrauchstaten, bei denen die Täterin bzw. der Täter in Garantenstellung oder enger emotionaler Beziehung zu den Opfern stehen wie Eltern, Verwandte und Betreuungspersonen von Übergriffen durch unbekannte Täter oder Täterinnen. In einer der ältesten Definitionen von Schechter und Roberge (1976) wird deutlich gemacht, dass Kinder (im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention von 0-18 Jahren) aller Altersstufen Opfer sexueller Ausbeutung sein können. Die Täter oder Täterinnen nutzen ihre Macht und Autoritätsposition dafür aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Ein Kind kann einer sexuellen Handlung mit einer Betreuungsperson aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver und sprachlicher Unterlegenheit nicht willentlich zustimmen.
Phänomenologisch unterschieden werden kann sexueller Missbrauch mit direktem körperlichem Kontakt, welcher alle Akte vollendeter oder versuchter vaginaler, analer und oraler Penetration mit Penis, Fingern oder Gegenständen, Berührungen im Intimbereich und das Verlangen masturbiert oder gestreichelt zu werden, umfasst. Sexueller Missbrauch ohne direkten körperlichen Kontakt zwischen Täterin bzw. Täter und Opfer umfasst unter anderem die Aussetzung von Kindern gegenüber sexuellen Aktivitäten (wie z.B. Pornografie, Exhibitionismus). Durch das Internet haben in den letzten Jahren Webcam-Ausbeutungen und alle Formen der Exposition von Kindern und der Ausbeutung von Kindern für im Web verbreitete Inhalte stark zugenommen.
Sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung
Sexueller Missbrauch bzw. sexuelle Nötigung beschreibt eine Handlung mit sexuellem Charakter, zu der eine Person gezwungen wird; sei es, sie zu erdulden, auszuführen oder sie zu beobachten. Zwang bedeutet in diesem Zusammenhang nicht ausschliesslich körperliche Gewalt, er kann auch durch Ausnützen einer Vormachtstellung oder Notlage zustande kommen. Auch das Ausnützen einer Vormachtstellung oder einer Notlage sowie Drohungen zum Zwecke sexueller Handlungen erfüllen alle den Tatbestand der Nötigung.
Sexueller Übergriff / Belästigung
Ein sexueller Übergriff ist eine mildere Form der Nötigung, quasi eine Vorstufe. Es handelt sich um vom Opfer unerwünschte, sexuell aufgeladene Handlungen: Erzählen anzüglicher Witze, Zeigen eindeutiger Mails und Fotos, Annäherungsversuche, Erteilen von erotischen Kosenamen und dergleichen. Dies geschieht meist in Abhängigkeitsverhältnissen.
Stalking
Das Wort kommt aus dem Jagdjargon, wo es das Anschleichen an Wild beschreibt. Im übertragenen Sinne bedeutet Stalking, dass einer Person beharrlich nachgestellt wird, was von Liebesbotschaften bis zur offenen Belästigung und schliesslich zu Bedrohungen reicht. Stalking stört den Alltag und das Sicherheitsgefühl des Opfers erheblich und ist strafbar. Die meisten Täter sind sich ihres Handelns bewusst und wollen das Opfer absichtlich schädigen, während psychotische Täter oft Wahnvorstellungen unterworfen sind und glauben, das Opfer sei in sie verliebt.
Stealthing
Stealthing liegt vor, wenn die sexuelle Handlung zwar einvernehmlich ist, eine Person aber heimlich und ohne vorgängiges Einverständnis der anderen Person das Kondom abstreift oder von Anfang an keines benutzt. Diese Handlung ist seit dem in Kraft treten des neuen Sexualstrafrechts vom 1. Juli 2024 strafbar.
Täterfachleute
Sogenannte Täterfachleute sind Fachpersonen, die eine sexuelle Grenzverletzung begehen, einmalig oder wiederholt. Sie leiden an einer Persönlichkeitsstörung, die aber – verglichen mit der Pädophilie – einfacher zu behandeln ist, da sie nicht in einer Veranlagung zu suchen ist, sondern in den Lebensumständen. Diese Störung ist jedoch für die Aussenwelt nicht erkenntlich; Täterfachleute sind meist angesehene, gut integrierte und seriöse Personen, denen Grenzverletzungen nicht zugetraut werden – auch von ihnen selbst nicht.
Vergewaltigung
Eine Vergewaltigung findet statt, wenn ein Mensch genötigt wird, sexuelle Handlungen zuzulassen oder selbst vorzunehmen. Ein solches Erlebnis ist für das Opfer hochgradig traumatisierend und hat Folgen für das weitere Leben.
Vergewaltigungen reichen von unfreiwilligem Küssen oder Streicheln bis zum Eindringen des Täters mit Hand, Penis oder einem Gegenstand in den Mund, die Vagina oder den Darmausgang des Opfers.
Seit der Revision des Sexualstrafrechts und dessen in Kraft treten am 1. Juli 2024 liegt eine Vergewaltigung neu bereits dann vor, wenn das Opfer dem Täter durch Worte oder Gesten zeigt, dass es mit der sexuellen Handlung nicht einverstanden ist, und dieser sich vorsätzlich über den geäusserten Willen des Opfers hinwegsetzt. Damit wird die sogenannte Ablehnungslösung ("Nein-heisst-Nein"-Lösung) umgesetzt. Als Zeichen der Ablehnung wird neben Worten oder Gesten auch der Schockzustand des Opfers, das sogenannte Freezing, gewertet. Erstarrt das Opfer vor Furcht und kann es sich deshalb nicht ablehnend äussern oder zur Wehr setzen, wird der Täter in Zukunft ebenfalls wegen Vergewaltigung oder sexuellem Übergriff und sexueller Nötigung bestraft, sofern er/sie den Schockzustand erkannt hat.